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Wann ich nicht spenden darf

Es gibt dauerhafte und vorübergehende Ausschlusskriterien, die gegen eine Blutspende sprechen.

Über die Zulassung zur Blut-, Plasma- oder Thrombozytenspende entscheidet das ärztliche Fachpersonal des Blutspendedienstes im Sinne des Schutzes Ihrer Gesundheit und der des Blutempfängers aufgrund rechtlicher Vorgaben. Die Nichtzulassung zur Spende erfolgt also nur aus hygienischen, medizinischen und sicherheitsrechtlichen Erwägungen und bedeutet keine Diskriminierung von spendewilligen Personen oder Bevölkerungsgruppen. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Ausschluss- und Sperrgründe für die Blutspende.

Vorübergehende Ausschlussgründe von Personen,
  • die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind, für 4 Jahre nach dem letzten Aufenthalt; Zulassung zur Spende nur, wenn keine Fieberschübe aufgetreten sind und der Nachweis von Plasmodien-Antikörpern negativ ausfällt
  • die ihren zeitweiligen Lebensmittelpunkt (> 6 Monate) in einem Staat haben oder hatten, in dem sich Hepatitis B- und C-, oder HIV- oder HTLV-I/II-Infektionen vergleichsweise stark ausgebreitet haben (z. B. Afrika, Karibik, Südostasien, Südamerika, Osteuropa für 4 Monate nach dem letzten Aufenthalt), oder die intimen Kontakt mit o.g. Personen nach Einreise aus einem Endemiegebiet hatten für 4 Monate
  • nach Besuch von Malaria-Endemiegebieten für mindestens 6 Monate, wenn während und nach dem Aufenthalt keine Fieberschübe aufgetreten oder sonstige Hinweise für eine Malaria beobachtet worden sind
  • die ständig mit Arzneimitteln behandelt werden, nach individueller Entscheidung durch das ärztliche Fachpersonal der Spende (abhängig von der Grundkrankheit und dem Arzneimittel)
  • nach Gabe von Blut, Blutkomponenten oder Plasmaderivaten für 4 Monate
  • nach Stichverletzungen mit durch fremdem Blut kontaminierten Injektionsnadeln oder Schleimhautkontakt mit fremdem Blut für 4 Monate
  • die sich einer Akupunktur unterzogen haben für 4 Monate (außer ärztlich und mit sterilen Einmalnadeln ausgeführt, dann keine Rückstellung)
  • die sich Tätowierungen unterzogen haben oder bei denen Durchbohrungen der Haut (Piercing, Ohrlochstechen) oder eine Ozontherapie durchgeführt wurden für 4 Monate
  • nach großen Operationen, nach endoskopischen Eingriffen, z. B. Gastroskopie, Rektoskopie, Koloskopie, Bronchoskopie, Arthroskopie, Laparoskopien (Magen-, Darm-, Lungen-, Knie-, Bauchspiegelung), für mindestens 4 Monate
  • nach einer kleinen Operation, z. B. Zahnextraktion, Parodontitis-Behandlung, Lipomentfernung, Muttermalentfernung oder Wundversorgung, für 1 Woche
  • nach Routinebehandlungen beim Zahnarzt oder Zahnhygieniker (Zahnstein) für 24 Stunden
  • die an einer Tuberkulose oder an einer Osteomyelitis erkrankt waren für mindestens 2 Jahre nach Ausheilung
  • nach Genesung von einer infektiösen Mononucleose (Pfeiffersches Drüsenfieber; Kusskrankheit) für 4 Monate
  • nach Fieber, Durchfallerkrankungen oder nach anderen Infektionskrankheiten (mit Ausnahme unkomplizierter Infekte, z. B. einfacher Schnupfen) für mindestens 4 Wochen nach Abklingen der Symptome
  • nach einem unkomplizierten Infekt (Schnupfen) für 7 Tage
  • nach Impfung gegen Tollwut (als Prophylaxe nach Tierbiss) oder nach Verabreichung von Sera tierischen Ursprungs für 12 Monate
  • nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen (z. B. gegen Poliomyelitis (Schluckimpfung), Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Typhus, Cholera) für 4 Wochen
  • nach Hepatitis B-Impfung für 4 Wochen
  • nach Impfung mit Tot- bzw. Toxoidimpfstoffen oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen (Tetanus, Diphtherie, FSME, Hepatitis A, Poliomyelitis inaktiviert, Influenza (Grippe), Typhus inaktiviert, Fleckfieber, Cholera inaktiviert, prophylaktischer Impfung gegen Tollwut) ist keine Zurückstellung erforderlich, wenn Sie sich gesund fühlen und an der Impfstelle keine Entzündung aufgetreten ist
  • bei Vorliegen von Arzneimittelallergien für 2 Jahre nach letzter Einnahme
  • während und nach Schwangerschaften für 6 Monate und während der gesamten Stillzeit
  • während der Regelblutung sollten Frauen kein Blut spenden, wenn sie unter Kreislaufproblemen leiden

Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, bergen, für 12 Monate:

  • heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern
  • Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten (männliche und weibliche Sexarbeiter)
  • Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)
  • nach Sexualverkehr mit einer der vorgenannten Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko für HBV, HCV und/oder HIV für 4 Monate
Dauerhafte Ausschlussgründe

Grundsätzlich werden Personen dauerhaft von der Spende ausgeschlossen,

  • bei denen die Blutspende eine Gefährdung für den Blutspender bedeuten würde oder könnte (z. B. Anfallsleiden, Bluterkrankheit, insulinpflichtiger Diabetes, schwerwiegende Herz-, Kreislauf-, Lungen-, Nieren- oder andere chronischen Erkrankungen…)
  • bei denen eine Hepatitis B (HBV)-, Hepatitis C (HCV)-, HIV- oder HTLV-I/II-Infektion nachgewiesen wurde – sowie deren Sexualpartner – unabhängig davon, ob Krankheitserscheinungen aufgetreten sind oder nicht
  • die an einer infektiösen Hepatitis (Gelbsucht) unklarer Ursache erkrankt sind oder waren
  • die an Syphilis, Lepra, Brucellose, Tularämie, Rickettsiose, Babesiose, Trypanosomiasis, Leishmaniasis, Malaria oder Rückfallfieber erkrankt sind oder waren
  • die bekannte Dauerausscheider von Salmonellen sind
  • die an Autoimmun- und/oder Tumorerkrankungen erkrankt sind oder waren
  • bei denen der Magen entfernt wurde
  • die alkoholkrank, medikamentenabhängig oder rauschgiftsüchtig oder dessen begründet verdächtig sind
  • die jemals anaphylaktisch (schwerer Schock) auf ein Medikament reagiert haben
  • die jemals mit Hypophysenhormonen menschlichen Ursprungs behandelt worden sind (z. B. Wachstumshormon, Hormon gegen Unfruchtbarkeit der Frau, Hormon zur Senkung eines Bauchhodens)
  • in deren Familie bei einem oder mehreren Blutsverwandten die Creutzfeld-Jakob’sche-Erkrankung aufgetreten ist oder die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben
  • die an Creutzfeld-Jakob (CJK) oder der neuen Variante der Creutzfeld-Jakob-Erkrankung (vCJK) erkrankt sind
  • die Dura mater (Hirnhaut)- und Kornea (Hornhaut)-Transplantate, Xenotransplantate (tierische Gewebstransplantate) erhalten haben
  • die wiederholt venöse Thrombosen oder eine arterielle Thrombose erlitten haben oder unter schweren Blutgerinnungsstörungen leiden
  • die sich zwischen 1980 und 1996 kumulativ länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich Großbritannien und/oder Nordirland aufgehalten haben oder bei denen dort in dem genannten Zeitraum Operationen oder Bluttransfusionen durchgeführt wurden
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